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Psychische Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen

Hintergründe und Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen gemäß §5 ArbSchG

Beurteilung psychischer Gefährdungen

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Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung wird vom Gesetzgeber angestrebt, humane Arbeitsbedingungen in Unternehmen zu realisieren. In der Praxis bedeutet dies, dass die Umstände, Abläufe und Arbeitsbedingungen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die psychische Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen können, im ersten Schritt identifiziert und im zweiten dann so verändert werden, dass das gesundheitliche Risiko für die Mitarbeiter soweit es möglich ist verringert wird.

Für die Beurteilung psychischer Gefährdungen sind fünf Schritte vorgesehen:

  1. Vorbereitung
    Bestimmen von Tätigkeits- und Arbeitsbereichen. Dabei werden die Einheiten für die psychische Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
  2. Analyse
    Ermittlung der psychischen Belastung. Mit passenden Methoden werden die Arbeitsbedingungen analysiert. Die Methoden sollen Erkenntnisse liefern über Arbeitsbedingungen, die eine Gefährdung darstellen und auch über solche, die weniger gefährdend sind und eher Ressourcen darstellen. Hierfür gibt es am Markt diverse Methoden. Ich benutze hierfür die softwaregestützte Eigenentwicklung GefährdungSurvey.
  3.  Beurteilung
    Die Ergebnisse aus Schritt 2 werden bewertet und eingeordnet. Es wird bestimmt, welche Arbeitsbedingungen optimiert werden sollen.
  4. Entwicklung und Umsetzung
    Für die zu optimierenden Bedingungen werden konkrete Maßnahmen geplant, vereinbart und umgesetzt.
  5.  Evaluation
    Nach einem sinnvollen Zeitraum ist eine Überprüfung der durchgeführten Optimierungen notwendig. Bewährt hat sich hierbei der Zeitraum von ca. sechs Monaten. Auch für die Evaluation werden diverse Methoden angeboten.

Die Bedingungen in den Unternehmen und Organisationen unterscheiden sich bekanntermaßen in erheblichem Umfang. Deshalb gestattet der Gesetzgeber für den Prozess der Beurteilung einen breiten Spielraum. Damit ist es möglich und durchaus auch erwünscht, die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung an den Betrieb individuell anzupassen.

Die Durchführung der Beurteilung soll sich an der GDA-Leitlinie für die psychische Gefährdungsbeurteilung orientieren. Hierbei wurden auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen potentiell gefährdende Arbeitsbedingungen definiert. Der GefährdungSurvey der ComConsulting GmbH analysiert die Belastung in Unternehmen gemäß dieser Leitlinie.