Stressmanagement • Entspannungsverfahren • Kommunikation
Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung wird vom Gesetzgeber angestrebt, humane Arbeitsbedingungen in Unternehmen zu realisieren. In der Praxis bedeutet dies, dass die Umstände, Abläufe und Arbeitsbedingungen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die psychische Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen können, im ersten Schritt identifiziert und im zweiten dann so verändert werden, dass das gesundheitliche Risiko für die Mitarbeiter soweit es möglich ist verringert wird.
Für die Beurteilung psychischer Gefährdungen sind fünf Schritte vorgesehen:
Die Bedingungen in den Unternehmen und Organisationen unterscheiden sich bekanntermaßen in erheblichem Umfang. Deshalb gestattet der Gesetzgeber für den Prozess der Beurteilung einen breiten Spielraum. Damit ist es möglich und durchaus auch erwünscht, die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung an den Betrieb individuell anzupassen.
Die Durchführung der Beurteilung soll sich an der GDA-Leitlinie für die psychische Gefährdungsbeurteilung orientieren. Hierbei wurden auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen potentiell gefährdende Arbeitsbedingungen definiert. Der GefährdungSurvey der ComConsulting GmbH analysiert die Belastung in Unternehmen gemäß dieser Leitlinie.