Ausbildung, Fortbildung, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung

§ 20 SGB (Sozialgesetzbuch)

Einige Teilnehmer an den Kursleiter-Ausbildungen für Autogenes Training und Progressive Entspannung sind erstaunt über die enorme psychologische Ausrichtung und die Schwerpunkte Stressbewältigung und Gesprächsführung in diesen Seminaren. Deshalb an dieser Stelle vertiefende und erläuternde Anmerkungen zum Präventionsgedanken.

Der §20 aus dem Sozialgesetzbuch ist der sogenannte Präventionsparagraph. Dieser regelt die präventiven Maßnahmen in den Handlungsfeldern Suchtverhalten, Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung. Mit diesen Präventions-Maßnahmen sollen die Teilnehmer zu nachhaltigen gesundheitsfördernden Verhaltensmodifikationen angeleitet und motiviert werden.
Der Handlungsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen zu diesem Paragraph beschreibt die Realisierung in der Praxis. Dieser Leitfaden beinhaltet nun unter anderem ein Kapitel Stressmanagement. Dieses ist unterteilt in die Kategorien "multimodale Stressbewältigung" und "Entspannungsverfahren". Multimodale Stressbewältigung ist das Programm "Gelassen und sicher im Stress". Die Ausbildung zur EntspannungspädagogIn und StresstrainerIn beinhaltet unter anderem die Durchführung von Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung.

Die Entspannungsverfahren sind unter anderem das Autogene Training und die Progressive Muskelentspannung. Mit anderen Worten sind Präventionskurse beider Entspannungsverfahren gemäß dem Leitfaden praktizierte Stressbewältigung! Dieser Ansatz wird bei unseren Seminaren berücksichtigt und dies hat naturgemäß Folgen auf die Gestaltung der Ausbildungen in diesem Bereich.
Grob kann man zwei Zielrichtungen der Entspannungsverfahren Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung unterscheiden:

1) Kurse und Maßnahmen im präventiven Kontext:
Diese Kurse sind wie oben dargelegt Stressbewältigungsmaßnahmen. Das Aneignen sowie der Gebrauch des jeweiligen Entspannungsverfahrens ist das Ziel. Die Teilnehmer an den Kursen sollen in die Lage versetzt werden, das Verfahren eigenständig ohne fremde Hilfsmittel, ohne fremde Anleitung einzusetzen. Der komplette Kurs mit beispielsweise acht Einheiten wird als Ganzes betrachtet, der diesen Lernvorgang bei den Teilnehmern unterstützen und begleiten soll.
Ein Präventionskurs ist demzufolge Hilfe zur Selbsthilfe. Dies erfordert von den Kursleitern angemessene Qualifikationen, da es eine anspruchsvolle psychologische Aufgabe darstellt. Auf die Durchführung solcher Präventionskurse sind die Kursleiter-Ausbildungen ausgerichtet.

2) Den Teilnehmern sollen Entspannungserlebnisse vermittelt werden
Hierbei ist es das Ziel, den Teilnehmern ein schönes Entspannungserlebnis möglich zu machen. Natürlich stellt dies ebenso eine gesundheitsfördernde Maßnahme dar, die für viele Menschen eine schöne und erholsame Erfahrung ist. Diese Art Entspannungsmomente haben aber nicht das Ziel, die Teilnehmer zum selbständigen Durchführen der Entspannungsübung zu befähigen. Und das ist der große Unterschied zu Entspannungsmaßnahmen im präventiven Zusammenhang.
Die Ausbildung zum Entspannungstrainer zielt auf die Durchführung der Entspannungsverfahren zur Vermittlung von Entspannungserlebnissen ohne präventiven Hintergrund. Die Maßnahmen können bspw. Entspannungstage oder -stunden sein. Oder die Entspannungsübungen werden in Wellnessveranstaltungen integriert oder in sonstige Kursinhalte. Beispielsweise in Bewegungskursen oder Yogastunden.

Den aktuellen Handlungsleitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. August 2010 finden Sie hier: Zum Handlungsleitfaden.

Für die Anerkennung als Kursleiter für Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:
1) Eine spezifische Kursleiter-Ausbildung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten. Unsere Kursleiter-Ausbildungen nach §20 SGB entsprechen diesen Voraussetzungen.
2) Eine einschlägige berufliche Grundqualifikation. Im Handlungsleitfaden werden die entsprechenden Berufsgruppen benannt: Zitat aus dem Handlungsleitfaden:

  • Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor). Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Erzieher
  • Ärzte
  • Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen). Heilpädagogen
  • Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
  • Physiotherapeuten / Krankengymnasten
  • Ergotherapeuten

Ausbildungen, Fortbildungen für psychologische Gesundheitsförderung
Tel. 0221/3408917