Kombi-Seminar: Kursleitung Autogenes Training und Progressive Entspannung
KursleiterIn Autogenes Training
Kursleitung Progressive Muskelentspannung
Fit for Change - motivierende Gesprächsführung für Fitnesstrainer
Einige Teilnehmer an den Kursleiter-Ausbildungen für Autogenes Training und Progressive Entspannung sind erstaunt über die enorme psychologische Ausrichtung und die Schwerpunkte Stressbewältigung und Gesprächsführung in diesen Seminaren. Deshalb an dieser Stelle vertiefende und erläuternde Anmerkungen zum Präventionsgedanken.
Der §20 aus dem Sozialgesetzbuch ist der sogenannte Präventionsparagraph.
Dieser regelt die präventiven Maßnahmen in den Handlungsfeldern
Suchtverhalten, Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung. Mit diesen
Präventions-Maßnahmen sollen die Teilnehmer zu nachhaltigen
gesundheitsfördernden Verhaltensmodifikationen angeleitet und motiviert
werden.
Der Handlungsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen zu diesem
Paragraph beschreibt die Realisierung in der Praxis. Dieser Leitfaden
beinhaltet nun unter anderem ein Kapitel Stressmanagement. Dieses ist
unterteilt in die Kategorien "multimodale
Stressbewältigung" und "Entspannungsverfahren". Multimodale
Stressbewältigung ist das Programm "Gelassen und sicher im Stress". Die
Ausbildung zur
EntspannungspädagogIn und StresstrainerIn beinhaltet unter anderem die
Durchführung von Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung.
Die Entspannungsverfahren sind unter anderem das Autogene Training und
die Progressive Muskelentspannung. Mit anderen Worten sind Präventionskurse
beider Entspannungsverfahren gemäß dem Leitfaden praktizierte
Stressbewältigung! Dieser Ansatz wird bei unseren Seminaren berücksichtigt
und dies hat naturgemäß Folgen auf die Gestaltung der Ausbildungen in diesem
Bereich.
Grob kann man zwei Zielrichtungen der Entspannungsverfahren
Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung unterscheiden:
1) Kurse und Maßnahmen im präventiven Kontext:
Diese Kurse sind wie
oben dargelegt Stressbewältigungsmaßnahmen. Das Aneignen sowie der Gebrauch
des jeweiligen Entspannungsverfahrens ist das Ziel. Die Teilnehmer an den
Kursen sollen in die Lage versetzt werden, das Verfahren eigenständig ohne
fremde Hilfsmittel, ohne fremde Anleitung einzusetzen. Der komplette Kurs
mit beispielsweise acht Einheiten wird als Ganzes betrachtet, der diesen
Lernvorgang bei den Teilnehmern unterstützen und begleiten soll.
Ein
Präventionskurs ist demzufolge Hilfe zur Selbsthilfe. Dies erfordert von den
Kursleitern angemessene Qualifikationen, da es eine anspruchsvolle
psychologische Aufgabe darstellt. Auf die Durchführung solcher
Präventionskurse sind die Kursleiter-Ausbildungen ausgerichtet.
2) Den Teilnehmern sollen Entspannungserlebnisse vermittelt werden
Hierbei ist es das Ziel, den Teilnehmern ein schönes Entspannungserlebnis
möglich zu machen. Natürlich stellt dies ebenso eine gesundheitsfördernde
Maßnahme dar, die für viele Menschen eine schöne und erholsame Erfahrung
ist. Diese Art Entspannungsmomente haben aber nicht das Ziel, die Teilnehmer
zum selbständigen Durchführen der Entspannungsübung zu befähigen. Und das
ist der große Unterschied zu Entspannungsmaßnahmen im präventiven
Zusammenhang.
Die Ausbildung zum Entspannungstrainer zielt auf die
Durchführung der Entspannungsverfahren zur Vermittlung von
Entspannungserlebnissen ohne präventiven Hintergrund. Die Maßnahmen können
bspw. Entspannungstage oder -stunden sein. Oder die Entspannungsübungen
werden in Wellnessveranstaltungen integriert oder in sonstige Kursinhalte.
Beispielsweise in Bewegungskursen oder Yogastunden.
Den aktuellen Handlungsleitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. August 2010 finden Sie hier: Zum Handlungsleitfaden.
Für die Anerkennung als
Kursleiter für Autogenes Training und
Progressive Muskelentspannung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind
2 Voraussetzungen zu erfüllen:
1) Eine spezifische Kursleiter-Ausbildung
mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten. Unsere
Kursleiter-Ausbildungen nach §20 SGB entsprechen diesen Voraussetzungen.
2) Eine einschlägige berufliche
Grundqualifikation. Im Handlungsleitfaden werden die entsprechenden
Berufsgruppen benannt: Zitat aus dem Handlungsleitfaden: